Ziele des Anerkennungsjahres

Das Berufspraktikum ist wesentlicher Bestandteil der Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin oder zum Staatlich anerkannten Erzieher.
„Die Praktikantin oder der Praktikant soll befähigt werden

• die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten selbstverantwortlich in der Praxis anzuwenden und zu erweitern,
• Konzeptionen zu erfassen, Erziehungsarbeit zu planen und in die Erziehungspraxis umzusetzen,
• eine Gruppe sowohl selbstständig als auch in Zusammenarbeit mit einer Hilfskraft zu führen,
• konstruktiv im Team zu arbeiten,
• die Zusammenarbeit mit den Eltern zu pflegen.“ (FakO Anlage 1 §3)

 

Aufgaben der Berufspraktikantin im Anerkennungsjahr

• Teilnahme an den Seminartagen (§16 Abs. 4 FakO)
• Erstellung eines Berichts
• Regelmäßige schriftliche Reflexionen
• Schriftliche Planung und Vorbereitung von pädagogischen Aktivitäten
• Erstellung einer Facharbeit
• Praktische Prüfung
• Colloquium

 

Kooperation mit der Praxis im Anerkennungsjahr

• Die Praxisbetreuerinnen der Fachakademie und die Anleitungen an der jeweiligen Praxisstelle unterstützen gemeinsam den Verselbständigungsprozess der angehenden Fachkraft.
• Die Praxisbetreuerinnen der Fachakademie führen Anleitertreffen zur Koordinierung der Begleitung der Berufspraktikantin/des Berfuspraktikanten und zur Vorbereitung der praktischen Prüfung durch.
• Die Praxisbetreuerinnen besuchen, beraten und beurteilen die Praktikantinnen und Praktikanten an der jeweiligen Arbeitsstelle.
• Die Praxisbetreuerinnen unterstützen und beraten die Anleitungen.
• Die Praxisanleitungen erstellen eine Zwischen- und Endbeurteilung.
• Die Praxisanleitungen sind an der Vorbereitung und Durchführung der praktischen Prüfung beteiligt.