"Wissen. Können. Herzensbildung."

Wir begrüßen Sie auf der Internetseite der „Ursulinen-Fachakademie für Sozialpädagogik" und freuen uns über Ihr Interesse an unserer Schule.

Wir hoffen, dass Sie hier alle Informationen bekommen, die Ihnen wichtig sind. Vermutlich wollen Sie einiges über die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin" bzw. zum "Staatlich anerkannten Erzieher" an unserer Fachakademie in Straubing erfahren, weil Sie diesen Beruf anstreben. Es ist einer der schönsten, aber auch verantwortungsvollsten Berufe, die es in unserer Gesellschaft gibt. Bei Menschen zwischen 0 und 27 Jahren tätig zu sein, Kinder, Jugendliche und Menschen mit Beeinträchtigungen zu betreuen, ist in jeder Hinsicht vielfältig, abwechslungsreich, herausfordernd, aber auch bereichernd und lohnend. Wir wissen es zu schätzen, wenn Sie über die Informationen auf unserer Homepage Ihren Weg zu uns und unserer Fachakademie für Sozialpädagogik finden.

Die Ausbildung zur "Staatlich anerkannten Erzieherin" bzw. zum "Staatlich anerkannten Erzieher" gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte mit gesonderten Bewerbungsabläufen, welche im Folgenden vorgestellt werden:

 

1. Ausbildungsabschnitt: Sozialpädagogisches Einführungsjahr

Das Sozialpädagogische Einführungsjahr (SEJ) ist die berufliche Vorbildung auf dem Weg zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher.
Es gliedert sich in einen überwiegend theoretischen Teil - Unterricht an der Fachakademie - und einen fachpraktischen Teil - Tätigkeit in der sozialpädagogischen Einrichtung (sozialpädagogische Praxis).

In diesem Jahr sollte die Arbeit als Erzieherpraktikantin/Erzieherpraktikant mit mind. 650.- Euro vergütet werden.

 

Zugangsvoraussetzungen

Die Aufnahme in das SEJ setzt Folgendes voraus:

  • Nachweis eines mittleren Bildungsabschlusses
  • Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das ausweist, dass die Bewerberin für den Beruf der Erzieherin/des Erziehers geeignet ist
  • Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern (oder ggf. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation eine Masernschutzimpfung nicht möglich ist)
  • Fehlen von Anhaltspunkten, die die Bewerberin oder den Bewerber ungeeignet für den Beruf der Erzieherin/des Erziehers erscheinen lassen 
  • bei Minderjährigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten

 

Aufnahmeverfahren

Bewerbungsunterlagen sind zu schicken an:

Fachakademie für Sozialpädagogik der Ursulinen-Schulstiftung
z. Hd. Manuela Mayer
Burggasse 40
94315 Straubing

Auskunft erhalten Sie unter:
Tel.: 09421 / 99 23 53 oder - 54
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Ausführlicher tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugniskopie der 9. Klasse
  • Bestätigungen von Praktika oder sonstigen sozialen Diensten
  • Passfoto

 

2. Ausbildungsabschnitt: Studienjahre an der Faks

Der theoretische Teil der Ausildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher dauert zwei Jahre und findet im Vollzeitunterricht an der Fachakademie statt.

Zugangsvoraussetzungen gem. § 6 FakO

1. Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife und jeweils Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder

2. mittlerer Schulabschluss und eine einschlägige berufliche Vorbildung durch

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren,
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung,
  • ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar oder ein erfolgreich abgeschlossenes Sozialpädagogisches Einführungsjahr oder
  • eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren und

3. Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das ausweist, dass die Bewerberin für den Beruf der Erzieherin/des Erziehers geeignet ist,

4. Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern (oder ggf. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation eine Masernschutzimpfung nicht möglich ist)

 5. Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses, das nicht älter als drei Monate ist, und

 6. Fehlen von Anhaltspunkten, die die Bewerberin als ungeeignet für den Beruf der Erzieherin/des Erziehers erscheinen lassen. 

Falls Sie nicht Deutsch, sondern eine andere Muttersprache haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen (mindestens B2, empfohlen C1 der Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen).

Aufstiegs-BaföG

Der Bundestag hat beschlossen, dass angehende Erzieherinnen und Erzieher in den Jahren ihres Vollzeitstudiums an der Fachakademie das Aufstiegs-BAföG als Vollzuschuss erhalten können.

 

3. Ausbildungsabschnitt: Berufspraktikum

Das Berufspraktikum vollendet die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher. Es dauert in der Regel ein Jahr, kann aber u. U. auch in Teilzeit auf zwei Jahre verteilt abgeleistet werden.

Die Tätigkeit im Berufspraktikum wird tariflich vergütet (derzeit ca. 1600.- Euro).

Zugangsvoraussetzungen

  • Mit Erfolg abgelegte theoretische Abschlussprüfung an der Fachakademie für Sozialpädagogik

Aufnahmeverfahren

  • Genehmigung der Praktikumsstelle für das Berufspraktikum durch die Fachakademie für Sozialpädagogik
  • Abschluss eines Vertrages zwischen Praktikumsstelle, FakS und Berufspraktikantin