Die Ausbildung zur "Staatlich anerkannten Erzieherin" gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte mit gesonderten Bewerbungsabläufen, welche im Folgenden vorgestellt werden:
1. Ausbildungsabschnitt: Sozialpädagogisches Einführungsjahr
Das Sozialpädagogische Einführungsjahr (SEJ) ist die berufliche Vorbildung auf dem Weg zur staatlich anerkannten Erzieherin.
Es gliedert sich in einen überwiegend theoretischen Teil - Unterricht an der Fachakademie - und einen fachpraktischen Teil - Tätigkeit in der sozialpädagogischen Einrichtung (sozialpädagogische Praxis).
In diesem Jahr sollte die Arbeit als Erzieherpraktikantin mit 450.- bzw. 500.- Euro vergütet werden.
Zugangsvoraussetzungen
Die Aufnahme in das SEJ setzt Folgendes voraus:
- Nachweis eines mittleren Bildungsabschlusses
- Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das nicht älter als drei Monate ist und ausweist, dass die Bewerberin für den Beruf der Erzieherin geeignet ist
- Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern (oder ggf. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation eine Masernschutzimpfung nicht möglich ist)
- Fehlen von Anhaltspunkten, die die Bewerberin ungeeignet für den Beruf der Erzieherin erscheinen lassen
- bei Minderjährigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten
Aufnahmeverfahren
Bewerbungsunterlagen sind zu schicken an:
Fachakademie für Sozialpädagogik der Ursulinen-Schulstiftung
z. Hd. Manuela Mayer
Burggasse 40
94315 Straubing
Auskunft erhalten Sie unter:
Tel.: 09421 / 99 23 53 oder - 54
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
- Bewerbungsanschreiben
- Ausführlicher tabellarischer Lebenslauf
- Zeugniskopie der 9. Klasse
- Bestätigungen von Praktika oder sonstigen sozialen Diensten
- Passfoto
2. Ausbildungsabschnitt: Studienjahre an der Faks
Der theoretische Teil der Ausildung zur staatlich anerkannten Erzieherin dauert zwei Jahre und findet im Vollzeitunterricht an der Fachakademie statt.
Zugangsvoraussetzungen gem. § 6 FakO
1. Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife und jeweils Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
2. mittlerer Schulabschluss und eine einschlägige berufliche Vorbildung durch
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung,
- ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar oder ein erfolgreich abgeschlossenes Sozialpädagogisches Einführungsjahr oder
- eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren und
3. Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das nicht älter als drei Monate ist und ausweist, dass die Bewerberin für den Beruf der Erzieherin geeignet ist,
4. Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern (oder ggf. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation eine Masernschutzimpfung nicht möglich ist)
5. Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses, das nicht älter als drei Monate ist, und
6. Fehlen von Anhaltspunkten, die die Bewerberin als ungeeignet für den Beruf der Erzieherin erscheinen lassen.
Aufstiegs-BaföG
Der Bundestag hat beschlossen, dass angehende Erzieher*innen in den Jahren ihres Vollzeitstudiums an der Fachakademie das Aufstiegs-BAföG als Vollzuschuss erhalten können.
3. Ausbildungsabschnitt: Berufspraktikum
Das Berufspraktikum vollendet die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin. Es dauert in der Regel ein Jahr, kann aber u. U. auch in Teilzeit auf zwei Jahre verteilt abgeleistet werden.
Die Tätigkeit im Berufspraktikum wird tariflich vergütet (derzeit ca. 1600.- Euro).
Zugangsvoraussetzungen
- Mit Erfolg abgelegte theoretische Abschlussprüfung an der Fachakademie für Sozialpädagogik
Aufnahmeverfahren
- Genehmigung der Praktikumsstelle für das Berufspraktikum durch die Fachakademie für Sozialpädagogik
- Abschluss eines Vertrages zwischen Praktikumsstelle, FakS und Berufspraktikantin