NewsDer Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung am 19. März 2020 beschlossen, dass die Ausbildung zur Erzieherin
bzw. zum Erzieher modernisiert und ein entsprechendes Konzept für die Weiterentwicklung der Erzieherausbildung vorgelegt werden soll.

Ab dem Ausbildungsjahr 2021/2022 wird in Bayern das i.d.R. zwei Jahre umfassende Sozialpädagogische Seminar (SPS) in ein einjähriges Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ) zusammengeführt. Dadurch verkürzt sich die bisher fünfjährige Ausbildung zur "Staatlich anerkannten Erzieherin"/zum "Staatlich anerkannten Erzieher" um ein Jahr auf insgesamt vier Jahre. 

 

Sofern Schülerinnen und Schüler (SuS) nach dem SEJ nicht die Aufstiegsfortbildung zur Erzieherin / zum Erzieher weiterführen möchten, besteht für diese SuS die Möglichkeit, nach erfolgreichem SEJ in die 11. Klasse der Berufsfachschule für Kinderpflege einzusteigen oder die sog. Externenprüfung zu absolvieren. Somit ist eine Anschlussmöglichkeit an eine berufliche Erstausbildung gegeben; SuS haben wie bisher auch die Möglichkeit, innerhalb von zwei Jahren den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ / „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu erwerben, um als pädagogische Ergänzungskraft tätig zu sein.

Den Abschluss als "Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger*in" wird es also künftig nur noch an der Berufsfachschule für Kinderpflege geben.

(Fach-)Abiturient*innen können nach einem 200-Stunden-Praktikum direkt in den zweiten Ausbildungsabschnitt, also in die I. Klasse an der Fachakademie (FakS) einsteigen.