Teilweise SchulöffnungNach wie vor bestimmt der Prozess um COVID-19 unser aller Leben – und natürlich auch den Schulalltag. Im Rahmen einer Risikoabwägung hat sich die bayerische Staatsregierung grundsätzlich dazu entschieden, das öffentliche Leben sukzessive wiederaufzunehmen und bestehende Beschränkungen zu lockern.

„In der Folge ist vorgesehen, dass der Schulbetrieb in geringerem Umfang wieder aufgenommen werden kann, d.h. zunächst beginnend mit den Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen unter strengen Vorsichtsmaßnahmen. Hierfür ist Montag, der 27. April 2020 festgelegt worden.“

 

Dies bedeutet für uns, dass ab dem 27. April 2020 der Unterricht für die II. Klasse und ab dem 06. Mai der Unterricht für das II. SPS wieder stattfindet. Es werden aber aus Gründen des Gesundheitsschutzes für den Unterricht in den Klassen besondere Rahmenbedingungen gelten.

Die II. Klasse wird in zwei Gruppen geteilt, die im Wochenrhythmus jeweils abwechselnd an der Fachakademie und zuhause lernen. Der Unterricht an der Fachakademie wird nur in den prüfungsrelevanten Pflichtfächern erteilt. Der Unterricht endet gegen Mittag. Von Unterrichtsangeboten am Nachmittag wird aufgrund der derzeitigen Lage abgesehen. Lehrkräfte, die keine Prüfungsfächer unterrichten, werden gebeten, für die Zeit des „Lernens zuhause“, weiterhin die Studierenden mit Unterrichtsmaterialien zu versorgen.
Im II. SPS wird die Klasse auch geteilt und die Erzieherpraktikantinnen kommen tageweise abwechselnd an die Fachakademie, d.h. am 06.05. eine Teilgruppe und am 07.05. die zweite Teilgruppe. Die unterrichtenden Lehrkräfte „wiederholen“ den Unterrichtsstoff des Vortages am nächsten Tag mit der zweiten Hälfte der Klasse. Der Seminartag am 08.05.2020 entfällt bzw. wird für das Lernen zuhause genutzt.

Für das Verhalten im Schulhaus werden Sonderregelungen vom Kultusministerium getroffen, die uns aber aktuell noch nicht vorliegen. Auch stehen wir vor der großen Herausforderung, die Fachakademie unter Einhaltung der Infektionsschutzregeln zu öffnen. Die hygienischen Bedingungen an der Fachakademie müssen dem Infektionsschutzgesetz genügen und der Gesundheitsschutz muss für Lehrkräfte, Erzieherpraktikantinnen und Studierende und nichtlehrendes Personal gleichermaßen garantiert sein.
Aus aktueller Sicht können die schriftlichen und mündlichen Prüfungen im II. SPS, in der II. Klasse und auch im Berufspraktikum abgehalten werden. Schwieriger gestaltet sich die Umsetzung der erziehungspraktischen Prüfungen in den sozialpädagogischen Einrichtungen. Wir müssen hierzu einerseits die Entscheidungen des Kultusministeriums abwarten, andererseits haben die unterrichtenden Lehrkräften bereits kreative Umsetzungsmöglichkeiten entwickelt.
Bezüglich der Durchführung von Schülerfahrten liegt uns eine Regelung vor.
„Bereits gebuchte Schülerfahrten und Schüleraustauschfahrten, die nach dem 19. April 2020 bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 stattfinden würden, sollten aufgrund der dynamischen, nichtabzusehenden Entwicklung grundsätzlich abgesagt werden oder – sofern möglich – auf das nächste Schuljahr verschoben werden.“